Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – gratis für Sie
Dank Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
individuell zusammengestellt nach Ihrem Bedarf
bestens geeignet für Pflegebedürftige
unkompliziert online bestellen
schnelle und regelmäßige Lieferung frei Haus
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten
Wer einen pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld versorgt, ist auf eine Reihe von Hilfsmitteln angewiesen. Während in einem Pflegeheim oder bei der ambulanten Pflege diese Hilfsmittel den Pflegeden uneingeschränkt zur Verfügung stehen, müssen Privatpersonen sich um die Beschaffung selber kümmern.
In der Regel verordnet ein Arzt notwendige Hilfsmittel, um die Pflege zu erleichtern oder Beschwerden hilfsbedürftiger Menschen zu lindern.
Eine Besonderheit bilden hier die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel: Für deren Kostenerstattung bedarf es keiner ärztlichen Bescheinigung oder Rezept. Diese Kostenübernahme kann direkt bei der Krankenkasse beantragt werden, da sie eine Leistung der Pflegeversicherung ist. Einzige Voraussetzung: Es muss bereits ein Pflegegrad vorliegen. Dabei ist es irrelevant, um welchen Pflegegrtad es sich handelt!
MEHR INFORMATIONEN1. Wählen Sie aus folgenden Paketen aus:
Nach Auswahl eines Pakets öffnet sich das Antragsformular, welches ausgedrückt werden muss.
2. Ausdrucken & Ausfüllen
Drucken Sie das Formular aus und füllen Sie die leeren Felder. Beachten Sie bitte die markierten Stellen und unterschreiben den Antrag!
3. Antrag an uns schicken
Senden Sie uns das Antragsformular zu. Zur verfügung stehen Ihnen folgende Optionen…
Post
Kühlmuss & Grabbe GmbH
Paulinenstraße 99
32756 Detmold
Kontaktformular
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Weitere Informationen4. Nach Hause liefern lassen
Erwarten Sie eine baldige Lieferung!
Voraussetzungen für Pflegehilfsmittel zusammengefasst:
Anerkannter Pflegegrad
Pflege findet zuhause, in einer Wohnung oder einer Einrichtung für Betreutes Wohnen statt
Pflege (auch) durch Angehörige, Freunde und Bekannte
TIPP Die Pflegekassen lehnen häufig bei niedrigen Pflegegraden die Leistungen für Pflegehilfsmittel ab, in der Annahme, bei diesen würde kein Bedarf bestehen. Das ist aber falsch! Legen Sie bei einer Ablehnung unbedingt unmittelbar Widerspruch ein. Gegebenenfalls sollte der MDK hinzugezogen werden, da nur dieser die Bedürftigkeit feststellen kann.
Wie hoch ist der Anspruch auf Pflegehilfemittel?
Werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad zuhause ganz oder teilweise durch einen Angehörigen gepflegt und betreut, dann haben Sie bzw. der Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Kauf von diesen Pflegehilfsmitteln wird von der Pflegekassen monatlich mit 40 € bezuschusst. Diese Regelung betrifft alle Antragsteller, bei denen der Bedarf festgestellt wird.
Wie bekomme ich diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich in der Regel um Produkte, die für die tägliche Arbeit mit dem Patienten benötigt werden.
Sprechen Sie uns gerne darauf an oder bestellen Sie ganz unkompliziert Ihr gewünschtes Pflegepaket online bei uns. Senden Sie uns einfach den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail, Fax oder Post zu. Wir kümmern uns um den Rest. Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, erhalten Sie automatisch jeden Monat Ihr Wunschpakt.
Sie benötigen eine andere Zusammensetzung Ihres Paketes? Kein Problem, einfach online das neue Paket auswählen und den entsprechend unterschriebenen Antrag erneut zusenden. Ab dem Eintreffen Ihres Antrages bei uns erhalten Sie immer die neue Zusammenstellung Ihres Wunschpaketes.
Um welche Hilfsmittel handelt es sich bei den Pflegehilfsmitteln?
Pflegehilfsmittel sind Verbrauchsgüter und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen: Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen können bis zu 2 Stück zusätzlich im Jahr beantragt werden. Gerne kümmern wir uns um die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse. Bitte füllen Sie uns hierfür den separaten Antrag aus und senden ihn unterschrieben an uns per E-Mail, Fax oder Post zurück.
Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch: Saugende Bettschutzeinlagen nehmen nicht nur Körperflüssigkeiten auf und schützen dadurch nicht nur Bett und Bezug, sondern fördern auch den Liegekomfort und die Trockenheit des Pflegebedürftigen.
Schutzbekleidung wie:
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen
- Mundschutz: Dieser sorgt dafür, dass Krankheitserreger und Keime nicht über die Atemwege aufgenommen werden – eine Vorsichtsmaßnahme für Pflegebedürftige und Pflegepersonen.
- Schutzschürzen: Schutzbekleidung/Schutzschürzen und Einmalhandschuhe schützen den Pflegepersonen vor Verunreinigungen und Keimen. Schürzen sind aus dünnem Kunststoff, wasserfest und feuchtigkeitsabweisend.
Hände- und Flächendesinfektionsmittel: Die Desinfektion der Hände dient zum Schutz vor Keimen und Infektionskrankheiten. Daher sollte Händedesinfektionsmittel im Pflegealltag regelmäßig genutzt werden. Die Flächendesinfektion verhindert, dass Flächen mit Keimen und Krankheitserregern bedeckt sein können. Besonders im Sanitärbereich ist eine Flächendesinfektion sinnvoll.
Sie möchten saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen monatlich zugesandt bekommen? Über unser Angebot haben Sie die Möglichkeit aus sechs Pflegepakten das für Sie passende auszuwählen. Nach Erhalt des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags senden wir Ihnen ihr monatliches Wunschpaket automatisch zu. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern, da wir auch die Abrechnung mit der Krankenkasse für Sie übernehmen.